
Vermögensschaden-
haftpflichtversicherung
Schutz für:
Dienstleister gegenüber Kunden
Vermögensschaden-haftpflichtversicherung
kurz erklärt:
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Als Selbstständige:r oder Freiberufler:in tragen Sie bei Ihrer Beratung die volle Verantwortung. Bereits ein kleiner Fehler kann erhebliche finanzielle Schäden verursachen und im schlimmsten Fall Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden.
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Kommt es beispielsweise durch eine Fristversäumnis oder eine fehlerhafte Beratung zu einem finanziellen Nachteil für Ihre Kundschaft, haften Sie persönlich und müssen den entstandenen Vermögensschaden selbst ausgleichen.
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Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die finanziellen Folgen beruflicher Fehler und schützt sowohl Sie als auch Ihr Unternehmen vor existenzbedrohenden Belastungen.
Wer benötigt eine Vermögensschaden-haftpflichtversicherung?
Berufsgruppen
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Rechtsanwältinnen & -anwälte
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Notare & Notarinnen
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Steuerberater:innen
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Wirtschaftsprüfer:innen
Unternehmen/Organisationen
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Unternehmensberatungen & Werbeagenturen
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Vereine & Verbände
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Stiftungen
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Wohnungsunternehmen
Typische Schadenfälle
Fehlerhafte Beratung

Durch die unterlassene Aufklärung über staatliche Förderprogramme entsteht dem Kunden ein Vermögensschaden in Höhe von 60.000 Euro.
Verpasste Frist

Eine Rechtsanwältin versäumt eine Frist. Dadurch verliert ihr Mandant die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen.
Vertragsfehler

Ein Makler übersieht eine Vertragsklausel, wodurch seinem Kunden erhebliche Zusatzkosten entstehen.

Eine Vermögens-schaden-haftpflicht
zahlt, wenn ...
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… Sie Ihre Kundinnen und Kunden falsch beraten oder durch einen Fehler finanzielle Verluste verursachen, für die Schadensersatz verlangt wird.
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… Sie Anträge, wie etwa den Lohnsteuerjahresausgleich, nicht fristgerecht einreichen und dadurch ein Schaden entsteht.
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… Sie neue oder geänderte steuerliche Vorschriften übersehen oder nicht berücksichtigen.
