
Vermögensschaden-
haftpflichtversicherung
Schutz für:
Dienstleister gegenüber Kunden
Vermögensschaden-haftpflichtversicherung
kurz erklärt:
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Als Selbstständige:r oder Freiberufler:in tragen Sie bei Ihrer Beratung die volle Verantwortung. Bereits ein kleiner Fehler kann erhebliche finanzielle Schäden verursachen und im schlimmsten Fall Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden.
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Kommt es beispielsweise durch eine Fristversäumnis oder eine fehlerhafte Beratung zu einem finanziellen Nachteil für Ihre Kundschaft, haften Sie persönlich und müssen den entstandenen Vermögensschaden selbst ausgleichen.
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Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die finanziellen Folgen beruflicher Fehler und schützt sowohl Sie als auch Ihr Unternehmen vor existenzbedrohenden Belastungen.
Wer benötigt eine Vermögensschaden-haftpflichtversicherung?
Berufsgruppen
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Rechtsanwältinnen & -anwälte
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Notare & Notarinnen
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Steuerberater:innen
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Wirtschaftsprüfer:innen
Unternehmen/Organisationen
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Unternehmensberatungen & Werbeagenturen
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Vereine & Verbände
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Stiftungen
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Wohnungsunternehmen
Typische Schadenfälle

Eine Vermögens-schaden-haftpflicht
zahlt, wenn ...
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… Sie Ihre Kundinnen und Kunden falsch beraten oder durch einen Fehler finanzielle Verluste verursachen, für die Schadensersatz verlangt wird.
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… Sie Anträge, wie etwa den Lohnsteuerjahresausgleich, nicht fristgerecht einreichen und dadurch ein Schaden entsteht.
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… Sie neue oder geänderte steuerliche Vorschriften übersehen oder nicht berücksichtigen.
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